Salon der Kulturen: „Die Wiener Jammerei“
Die Kunst des Suderns und Matschgerns
Über das Wetter, das halbvolle Glas oder die Hack‘n: Wiener*innen finden stets beklagenswerte Dinge. Ein Wien ohne die zelebrierte Jammerei: kaum vorstellbar.
Für den Kurator Osama Zatar ist diese vermeintlich Wienerische Erfindung – wahrscheinlich wie für viele (Wahl-)Wiener*innen – derart vertraut, dass sie schon beinahe natürlich wirkt und verinnerlicht wurde.
Doch was ist diese „Jammerei“, mit der man sich in Wien ständig konfrontiert sieht und die so tief verankert scheint?
Ist es Teil einer Lebensbewältigungsstrategie? Probleme erkennen, sich darüber (ausführlich) beschweren, diese annehmen und versuchen zu lösen. Ein Zugang, der nicht nur jeder*m Wiener*in bekannt sein dürfte.
In der neuen Ausstellung im Rahmen des Salons der Kulturen“ treten die bildenden Künstler*innen Julia Bugram, Samuel Linus Gromann, Koloman Kann und Lani Kotz unter der kuratorischen Leitung von Osama Zatar in einen künstlerischen Diskurs über „Die Wiener Jammerei“. Begleitet wird die Ausstellungseröffnung vom Musiker Orwa Saleh.
EDUCULT lädt bei freiem Eintritt am 17. November 2021 ab 19:00 Uhr zur Vernissage im Q21 des MuseumsQuartiers Wien unter Einhaltung der 2G-Regel. Um 19:30 Uhr findet eine Performance des Oud-Spielers Orwa Saleh statt.
Wir freuen uns auf einen Abend des gemeinsamen Suderns und Matschgerns!
Salon der Kulturen – „Die Wiener Jammerei“
Vernissage: 17.11.2021, 19:00 Uhr – Konzert von Orwa Saleh: 19:30 Uhr
Ausstellung: 18.11.2021 – 15.05.2022
Ort: EDUCULT, Q21 (im MuseumsQuartier Wien), Museumsplatz 1/e-1.6, 1070 Wien
(Stiegenaufgang hinter der Glastür im Haupteingang, rechts von Café Daily – 3. Stock)
Künstler*innen: Julia Bugram, Samuel Linus Gromann, Koloman Kann, Lani Kotz und Orwa Saleh
Künstl. Leitung: Osama Zatar
Begrüßung: Oliver Löscher & Marlene Kalnein / EDUCULT
COVID-19 Regelungen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen vor Ort gilt die 2-G-Regel: Geimpft oder genesen. Geimpfte Personen müssen einen Impfnachweis mitbringen, von einer COVID-19 Erkrankung genesene Personen müssen eine ärztliche Bestätigung oder einen Absonderungsbescheid vorzeigen können. Zudem muss ein Identitäsnachweis beim Einlass vorgezeigt werden.
Wir müssen auch darauf aufmerksam machen, dass sich die Präventionsmaßnahmen ändern können.
Personen die krank sind, sich krank fühlen oder nicht ausreichend gesund sind, werden zur Sicherheit gebeten, auf einen Besuch zu verzichten.
Bild: Bleistift und Fineliner von Julia Bugram aus „Sexualisierung und Selbstbestimmung“. Foto: Jolly Schwarz